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Sehbehinderte Menschen in Alterseinrichtungen

Die Statistiken zur demographischen Entwicklung machen es deutlich: die Zahl der älteren Leute steigt stetig an. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern hat deshalb im März 2004 ein Konzept zur Alterspolitik im Kanton Bern erstellt, um die Ziele des Altersleitbildes 2005 umzusetzen. Im Zentrum steht dabei die Förderung und Aufrechterhaltung der Selbständigkeit. Durch Rehabilitations- und Präventionsmassnahmen soll der Zuwachs an Pflege- und Betreuungsbedürftigen reduziert und die Beibehaltung der gewohnten Lebensumstände ermöglicht werden. Wohnformen, die einen flexiblen Übergang von der Selbständigkeit zur Beanspruchung von Pflege- und Betreu­ungsleistungen ermöglichen, sind gefragt. Für diejenigen älteren Menschen, denen es nicht möglich ist, selbständig zu wohnen und die deshalb auf eine Institution angewiesen sind, sind die Infrastrukturen in bestehenden Heimen bestmöglichst den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohnern anzupassen.

Die demographische Entwicklung spiegelt sich auch in der Alterstruktur der sehbehinderten Menschen, die unsere Beratungsstelle aufsuchen, wider: der Grossteil unserer Klienten ist über 65jährig. Zum einen ist die Veränderung der Sehleistung ein normaler Alterungsprozess, zum andern sind Augenkrankheiten, welche zu einer Sehbehinderung führen, im Alter sehr häufig (sogenannte alterskorrelierte Augenkrankheiten). Nicht nur in spezialisierten Institutionen wie z.B. dem Neufeldhaus Bern (ehemals Blindenheim) wohnen sehbehinderte Menschen. Wir wissen, dass in sämtlichen Alterseinrichtungen zahlreiche Menschen mit visuellen Einschränkungen leben. Eine Sehbehinderung ist allerdings nicht immer offensichtlich und wird häufig „überdeckt“ von anderen Einschränkungen (z.B. Demenzerkrankungen, Geh- oder Hörbehinderung).

In der ambulanten Beratung und Rehabilitation von sehbehinderten und blinden Menschen und damit in der Förderung der individuellen Selbständigkeit jedes Einzelnen liegt unsere Kernkompetenz. Das Konzept zur Alterspolitik des Kantons Bern hat uns motiviert, uns vertiefter mit der Situation von sehbehinderten Menschen in Alterseinrichtungen zu beschäftigen und unser Angebot an diesbezüglichen Dienstleistungen zu reflektieren und klar zu definieren.

Als Resultat unserer Überlegungen ist ein Flyer entstanden, mit dem wir auf unser Beratungsangebot zu allgemeinen Massnahmen in einer Institution (Gestaltung des Wohn- und Lebensraums), zu individuellen Massnahmen (direkte Rehabilitation mit den Bewohnern einer Alterseinrichtung) sowie zur Sensibilisierung und Schulung des Personals im Umgang mit sehbehinderten älteren Bewohnern aufmerksam machen möchten (vgl. Seiten 10 - 12 dieses Jahresberichts). Der Flyer kann über unsere Internetsite www.brsb.ch heruntergeladen werden.

Unser Fachpersonal freut sich, auch weiterhin interessierte Institutionen und sehbehinderte Bewohner und deren Angehörige zu beraten, und hofft, künftig vermehrt auch bei Fragen zur Gestaltung des Wohn- und Lebensraums (z.B. für Beschriftungen, Markierungen, Beleuchtung etc.) beigezogen zu werden.

Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen, SZB hat zu diesem Thema eine bebilderte Broschüre herausgegeben: „Sehbehin­derte Menschen in Alterseinrichtungen, Vorschläge für eine sehbehin­dertenfreundliche Gestaltung des Wohn- und Lebensbereiches“, von Marie Paule Christiaen, Genève, Dezember 2005.

Heidi Senn, Ergotherapeutin, spezialisiert für Low Vision und Orientierung + Mobilität

Unser Angebot für Personen in Alterseinrichtungen

...  zur Förderung der Selbständigkeit und Verbesserung der Lebensqualität von sehbehinderten Bewohnerinnen und Bewohnern

...  zur Sensibilisierung und Schulung des Umfeldes

Unsere Ziele

  • Sturzrisiken vermindern, Bewohner und Bewohnerinnen zu selbständi­ger Fortbewegung anregen
  • Selbständiges Handeln im Alltag erleichtern
  • Lebensqualität verbessern

Unser Angebot

1. Beleuchtung/Blendung

Beratung in Bezug auf eine gute und blendfreie Beleuchtung

  • in Zimmern/im Bad/in Schränken, evtl. in der Küche
    Eine Schrankbeleuchtung hilft, Kleider etc. besser zu finden.
  • am Leseplatz/Arbeitsplatz (auch in der Therapie)
    Eine gute blendfreie Beleuchtung ermöglicht oft das Lesen wieder (dafür werden vielfach bis zu 1'000 Lux und mehr benötigt).
  • im Aufenthalts-/Essraum etc.
    Mittels Vorhang und Storen kann eine Relativ­blendung vermieden werden, die durch starke Kontrastunterschiede (helles Fenster - Wand – helles Fenster) entsteht.
  • in Gängen/im Treppenhaus
    Durch Änderung der Beleuchtung können störende Reflexe (z.B. bei Linoleumbö­den) aufgehoben werden.
  • im Lift, am Anschlagbrett

2. Markierungen

Beratung und Anbringen von Markierungen

  • auf Treppenstufen und Absätzen
    Weisse Streifen an der Kante erleichtern das Erkennen der Stufe.
  • auf Gegenständen wie Kassettengerät, Telefon, Fernbedienung, evtl. Kochherd, etc.
    Durch Aufkleben eines spürbaren Knopfes oder eines farbigen Klebers auf ein Kassettengerät werden die richtigen Tasten gefunden.
  • auf Liftknöpfen
    Optische Markierung durch grössere und kontrastreichere Zahlen und taktil durch einen erhobenen Punkt.
  • auf Steckdosen/Schaltern

3. Kontraste

Beratung zur Verbesserung des Kontrastes

  • am Essplatz
    Durch ein farbiges Tischset wird der weisse Teller besser wahrgenommen; ein Untersatz hilft, das Glas zu finden.
  • bei Werk-/Handarbeiten
    Mit kontrastreichem Material bzw. Hintergrund arbeiten (z.B. die weissen Spannfä­den einer Webarbeit sind auf dunklem Untergrund besser zu erkennen).

4. Beschriftungen

Beratung in Bezug auf die Gestaltung von Beschriftungen (Schriftgrösse, Schriftart, Textgliederung, Farben/Kontrast)

  • bei Menuplänen, interner Post, Informationen am Anschlagbrett
  • bei Zahlen und Anschriften im Lift
  • bei Zimmer-Nummern resp. -Namen, Räumen, Stockwerken

5. Allgemeine Rehabilitation (bewohnerbezogen)

Beratung in den Bereichen

  • Low Vision
    Geeignete Lesehilfe abklären und Leseplatz mit guter Beleuchtung/evtl. Lesestän­der einrichten.
  • Lebenspraktische Fertigkeiten
    Umgang mit Kassettengerät üben, eingiessen üben.
  • Orientierung + Mobilität
    Orientierung in Haus, Garten und Umgebung
  • Dienstleistungen
    Anmeldung bei der Schweiz. Bibliothek für Sehbehinderte und Blinde für den Be­zug von Hörbüchern, gratis Telefonauskunft und -vermittlung 1145).
  • Hilfsmittel allgemein (Kalender, Uhren,...)

6. Sensibilisierung des Personals

Informationen

  • über Augenkrankheiten
  • über die Rehabilitationsbereiche (Low Vision, Lebenspraktische Fertig­keiten, Orientierung + Mobilität) und über Hilfsmittel
  • über unsere Stelle und unsere Dienstleistungen

7. Schulung des Personals im Umgang mit Sehbehinderten

  • Simulationsübungen
  • Führtechniken
  • Umgang mit sehbehinderten Bewohnerinnen und Bewohnern im Heim