Die Statistiken zur demographischen Entwicklung machen es deutlich: die Zahl der älteren Leute steigt stetig an. Die Gesundheits- und Fürsorgedirektion des Kantons Bern hat deshalb im März 2004 ein Konzept zur Alterspolitik im Kanton Bern erstellt, um die Ziele des Altersleitbildes 2005 umzusetzen. Im Zentrum steht dabei die Förderung und Aufrechterhaltung der Selbständigkeit. Durch Rehabilitations- und Präventionsmassnahmen soll der Zuwachs an Pflege- und Betreuungsbedürftigen reduziert und die Beibehaltung der gewohnten Lebensumstände ermöglicht werden. Wohnformen, die einen flexiblen Übergang von der Selbständigkeit zur Beanspruchung von Pflege- und Betreuungsleistungen ermöglichen, sind gefragt. Für diejenigen älteren Menschen, denen es nicht möglich ist, selbständig zu wohnen und die deshalb auf eine Institution angewiesen sind, sind die Infrastrukturen in bestehenden Heimen bestmöglichst den Bedürfnissen der Bewohnerinnen und Bewohnern anzupassen.
Die demographische Entwicklung spiegelt sich auch in der Alterstruktur der sehbehinderten Menschen, die unsere Beratungsstelle aufsuchen, wider: der Grossteil unserer Klienten ist über 65jährig. Zum einen ist die Veränderung der Sehleistung ein normaler Alterungsprozess, zum andern sind Augenkrankheiten, welche zu einer Sehbehinderung führen, im Alter sehr häufig (sogenannte alterskorrelierte Augenkrankheiten). Nicht nur in spezialisierten Institutionen wie z.B. dem Neufeldhaus Bern (ehemals Blindenheim) wohnen sehbehinderte Menschen. Wir wissen, dass in sämtlichen Alterseinrichtungen zahlreiche Menschen mit visuellen Einschränkungen leben. Eine Sehbehinderung ist allerdings nicht immer offensichtlich und wird häufig „überdeckt“ von anderen Einschränkungen (z.B. Demenzerkrankungen, Geh- oder Hörbehinderung).
In der ambulanten Beratung und Rehabilitation von sehbehinderten und blinden Menschen und damit in der Förderung der individuellen Selbständigkeit jedes Einzelnen liegt unsere Kernkompetenz. Das Konzept zur Alterspolitik des Kantons Bern hat uns motiviert, uns vertiefter mit der Situation von sehbehinderten Menschen in Alterseinrichtungen zu beschäftigen und unser Angebot an diesbezüglichen Dienstleistungen zu reflektieren und klar zu definieren.
Als Resultat unserer Überlegungen ist ein Flyer entstanden, mit dem wir auf unser Beratungsangebot zu allgemeinen Massnahmen in einer Institution (Gestaltung des Wohn- und Lebensraums), zu individuellen Massnahmen (direkte Rehabilitation mit den Bewohnern einer Alterseinrichtung) sowie zur Sensibilisierung und Schulung des Personals im Umgang mit sehbehinderten älteren Bewohnern aufmerksam machen möchten (vgl. Seiten 10 - 12 dieses Jahresberichts). Der Flyer kann über unsere Internetsite www.brsb.ch heruntergeladen werden.
Unser Fachpersonal freut sich, auch weiterhin interessierte Institutionen und sehbehinderte Bewohner und deren Angehörige zu beraten, und hofft, künftig vermehrt auch bei Fragen zur Gestaltung des Wohn- und Lebensraums (z.B. für Beschriftungen, Markierungen, Beleuchtung etc.) beigezogen zu werden.
Der Schweizerische Zentralverein für das Blindenwesen, SZB hat zu diesem Thema eine bebilderte Broschüre herausgegeben: „Sehbehinderte Menschen in Alterseinrichtungen, Vorschläge für eine sehbehindertenfreundliche Gestaltung des Wohn- und Lebensbereiches“, von Marie Paule Christiaen, Genève, Dezember 2005.
Heidi Senn, Ergotherapeutin, spezialisiert für Low Vision und Orientierung + Mobilität
... zur Förderung der Selbständigkeit und Verbesserung der Lebensqualität von sehbehinderten Bewohnerinnen und Bewohnern
... zur Sensibilisierung und Schulung des Umfeldes
Beratung in Bezug auf eine gute und blendfreie Beleuchtung
Beratung und Anbringen von Markierungen
Beratung zur Verbesserung des Kontrastes
Beratung in Bezug auf die Gestaltung von Beschriftungen (Schriftgrösse, Schriftart, Textgliederung, Farben/Kontrast)
Beratung in den Bereichen
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